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   BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 77.81   

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BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 77.81 (https://dejure.org/1983,2621)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1983 - 6 C 77.81 (https://dejure.org/1983,2621)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1983 - 6 C 77.81 (https://dejure.org/1983,2621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Aufhebung einer ausgesprochenen Trennungsgeldbewilligung mit Rückwirkung - Voraussetzungen für die Gewährung von Trennungsgeld - Gewährung von Trennungsgeld an die durch die Versetzung "erzwungene" getrennte Haushaltsführung - Umfang der Fürsorgepflicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 70.79

    Soldatenkinder - Anerkennung der Berufsausbildung - Umzugshindernis - Zwingender

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 77.81
    Zu der Frage, bis zu welcher zeitlichen Grenze ein solches Hindernis als vorübergehend im Sinne dieser Vorschrift anzusehen ist, hat der Senat im Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 70.79 - (BVerwGE 66, 1 [BVerwG 16.06.1982 - 6 C 70/79] [5 f.] - ZBR 1983, 38 = BWV 1983, 34) ausgeführt:.

    Die Beklagte geht vielmehr zu Recht davon aus, daß sich ein Kind vor dem Eintritt in die letzte Klasse der Haupt- oder Realschule - bzw. vor Eintritt in die zusammengefaßte zweijährige Sekundarstufe des Gymnasiums - regelmäßig noch ohne ins Gewicht fallende Nachteile für den Gesamterfolg seiner Schulausbildung auf die neue Situation und in deren Rannen auf die zum Schulabschluß geforderten Leistungen einstellen kann (ebenso zur Berufsausbildung: Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 70.79 - [a.a.O.]).

    Denn es ist einer 170 jährigen Auszubildenden regelmäßig zuzumuten, während der restlichen Ausbildungszeit die wöchentlichen Arbeitstage getrennt von ihren Eltern zu verbringen (vgl. Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 70.79 - [a.a.O.]).

    Hierzu hat der erkennende Senat in seinem bereits angeführten Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 70.79 - (a.a.O.) ausgeführt:.

  • BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73

    Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 77.81
    Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 34 [87]; 44, 72 [78]; Urteile vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 132.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63 = ZBR 1976, 184] und vom 17. April 1979 - BVerwG 6 C 23.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 76 ZBR 1979, 309]).

    Die Begrenzungsfunktion der Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit gewinnt, wie der erkennende Senat insbesondere in BVerwGE 41, 84 (87) [BVerwG 24.10.1972 - VI C 8/72] hervorgehoben hat, in dem Maße an Gewicht, in dem die getrennte Haushaltsführung nicht entscheidend auf der Versetzung als einer den Bereich des Dienstherrn zuzurechnenden Maßnahme, sondern auf Umständen beruht, die ihre Ursache im Bereich des Soldaten haben (ebenso BVerwGE 44, 72 [78]).

  • BVerwG, 04.02.1976 - VI C 132.73

    Zwingende persönliche Gründe - Versetzung der berufstätigen Ehefrau

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 77.81
    Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 34 [87]; 44, 72 [78]; Urteile vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 132.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63 = ZBR 1976, 184] und vom 17. April 1979 - BVerwG 6 C 23.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 76 ZBR 1979, 309]).

    Das aber ist unmittelbar nur dann der Fall, wenn der Soldat durch Wohnungsmangel am neuen Dienstort am Umzug verhindert ist (Urteil vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 132.73 - [a.a.O.] m.w.Nachw.).

  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 8.72

    Gewährung von Trennungsgeld nach Ablehnung von verfügbarer familiengerechter

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 77.81
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits wiederholt dargelegt, daß die Gewährung von Trennungsgeld an die durch die Versetzung "erzwungene" getrennte Haushaltsführung anknüpft und in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn sowie in der Billigkeit wurzelt (BVerwGE 41, 84 [87]).

    Die Begrenzungsfunktion der Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit gewinnt, wie der erkennende Senat insbesondere in BVerwGE 41, 84 (87) [BVerwG 24.10.1972 - VI C 8/72] hervorgehoben hat, in dem Maße an Gewicht, in dem die getrennte Haushaltsführung nicht entscheidend auf der Versetzung als einer den Bereich des Dienstherrn zuzurechnenden Maßnahme, sondern auf Umständen beruht, die ihre Ursache im Bereich des Soldaten haben (ebenso BVerwGE 44, 72 [78]).

  • BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71

    Stellen von unterschiedlichen Hilfsmitteln für die Aufsichtsarbeiten in der

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 77.81
    Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 34 [87]; 44, 72 [78]; Urteile vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 132.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63 = ZBR 1976, 184] und vom 17. April 1979 - BVerwG 6 C 23.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 76 ZBR 1979, 309]).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 6.72

    Gewährung von Trennungszuschlag bei Versetzung an einen Dienstort im Ausland -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 77.81
    Bei den durch eine Versetzung an einen anderen Dienstort erfahrungsgemäß auftretenden Schwierigkeiten und bei den dadurch verursachten Mehraufwendungen des Soldaten handelt es sich ihrem Wesen nach um vorübergehende Erscheinungen, dementsprechend sind auch die Leistungen nach dem Umzugskostenrecht als vorübergehende angelegt (Urteil vom 25. Januar 1974. - BVerwG 6 C 6.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51]).
  • BVerwG, 17.04.1979 - 6 C 23.77

    Gewährung von Trennungsgeld für einen Soldaten auf Zeit - Berufstätigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 77.81
    Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 34 [87]; 44, 72 [78]; Urteile vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 132.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63 = ZBR 1976, 184] und vom 17. April 1979 - BVerwG 6 C 23.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 76 ZBR 1979, 309]).
  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88

    Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied

    Die reisekostenrechtlichen Vorschriften im Falle der Abordnung sind Ausfluß des das Reisekostenrecht ebenso wie das Umzugskostenrecht und die Vorschriften über die Gewährung von Trennungsgeld allgemein beherrschenden Gedankens, daß Fürsorgepflicht und Billigkeit es gebieten, den Beamten in bestimmten Grenzen von finanziellen Belastungen freizustellen, die auf einer dem Bereich des Dienstherrn zuzurechnenden Maßnahme beruhen (vgl. Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 C 77.81 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 A 4.07

    Dienstrechtliches Begleitgesetz; personelle Maßnahmen; Teilverlegung; Verlagerung

    Dass der Dienstherr durch diese Vorschriften seiner Fürsorgepflicht Genüge getan hat, um den Beamten für die vorübergehenden versetzungsbedingten Mehrkosten einen billigen Ausgleich zu gewähren, hat das Bundesverwaltungsgericht stets betont und den Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit sogar begrenzenden Charakter beigemessen (zuletzt im Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 42.07 -, vgl. auch Urteile vom 24. Juli 2008 - BVerwG 2 C 6.07 - ZBR 2009, 91 , vom 24. Juli 1984 - BVerwG 6 C 73.81 - Buchholz 238.41 § 62 SVG Nr. 4 m.w.N. , vom 23. September 1983 - BVerwG 6 A 2.80 - Buchholz 238.90 Reisekosten und Umzugskosten Nr. 102 und - BVerwG 6 C 77.81 - Buchholz 238.90 Reisekosten und Umzugskosten Nr. 101).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 A 6.07

    Dienstrechtliches Begleitgesetz; personelle Maßnahmen; Teilverlegung; Verlagerung

    Dass der Dienstherr durch diese Vorschriften seiner Fürsorgepflicht Genüge getan hat, um den Beamten für die vorübergehenden versetzungsbedingten Mehrkosten einen billigen Ausgleich zu gewähren, hat das Bundesverwaltungsgericht stets betont und den Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit sogar begrenzenden Charakter beigemessen (zuletzt im Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 42.07 -, vgl. auch Urteile vom 24. Juli 2008 - BVerwG 2 C 6.07 - ZBR 2009, 91 , vom 24. Juli 1984 - BVerwG 6 C 73.81 - Buchholz 238.41 § 62 SVG Nr. 4 m.w.N. , vom 23. September 1983 - BVerwG 6 A 2.80 - Buchholz 238.90 Reisekosten und Umzugskosten Nr. 102 und - BVerwG 6 C 77.81 - Buchholz 238.90 Reisekosten und Umzugskosten Nr. 101).
  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 12.88

    Gewährung von Reisekosten bei Fahrten eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Die reisekostenrechtlichen Vorschriften im Falle der Abordnung sind Ausfluß des das Reisekostenrecht ebenso wie das Umzugskostenrecht und die Vorschriften über die Gewährung von Trennungsgeld allgemein beherrschenden Gedankens, daß Fürsorgepflicht und Billigkeit es gebieten, den Beamten in bestimmten Grenzen von finanziellen Belastungen freizustellen, die auf einer dem Bereich des Dienstherrn zuzurechnenden Maßnahme beruhen (vgl. Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 C 77.81 - m.weit.Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - 1 A 2364/18

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Gewährung von Auslandstrennungsgeld und

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1983- 6 C 77.81 -, juris, Rn. 21.
  • BVerwG, 08.03.1984 - 6 A 1.83

    Verweigerung von Trennungsgeld bei Ablehnung einer Bundesdarlehens-Wohnung durch

    Das schließt es aus, eine dauernde, schicksalsbedingte Beschwernis, die die allgemeinen Lebensverhältnisse des Betroffenen ständig beeinflußt, als Umzugshindernis im Sinne dieser Vorschrift zu berücksichtigen (Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 C 77.81 -).
  • VG Kassel, 25.10.2000 - 7 E 1721/97
    Dabei wird in den Kommentierungen und der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG v. 23.09.1983, ZBR 1984, S. 148 f.) davon ausgegangen, dass für jedes Familienmitglied ein Zimmer - zuzüglich Küche und Bad - zur Verfügung steht, im Falle des Klägers also 5 Zimmer Küche und Bad.
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